Verordnungsfähigkeit von Keto-Drink

Der Keto-Drink ist für die diätetische Behandlung bei krankheitsbedingter Mangelernährung (Kachexie) geeignet.

Problem Mangelernährung in der nicht-chirurgischen Onkologie

Mangelernährung, Kachexie, Sarkopenie

Die DGEM (Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin) fasst die Schwerpunkte in der S3-Leitlinie ‚Klinische Ernährung in der Onkologie[note]Arends J et al. Klinische Ernährung in… Aktuel Ernahrungsmed 2015; 40: e1–e74.[/note] wie folgt zusammen:

 

Patienten mit aktiver Tumorerkrankung haben häufig eine unzureichende Nahrungsaufnahme und erleiden einen Gewichtsverlust, der erheblich sein kann. Der Gewichtsverlust ist mit einer eingeschränkten Lebensqualität und mit einer reduzierten Erkrankungsprognose assoziiert.

 

Bei manifesten Tumorerkrankungen findet sich häufig ein systemisches Inflammationssyndrom mit Auswirkungen auf den Protein-, Kohlenhydrat- und Lipidstoffwechsel der Leber und der peripheren Organe.

 

Ernährungsinterventionen, insbesondere eine enterale oder eine parenterale Ernährungstherapie sollen nur eingeleitet werden, wenn die erwarteten Vorteile gegenüber den Belastungen durch die Therapie überwiegen, und wenn der Patient die Therapie wünscht.

 Was ist eine Kachexie?

Unter einer Kachexie versteht man eine krankhafte, ungewollte und signifikante Abmagerung.

Mögliche Ursachen können sein:

  • chronische, so genannte ‚auszehrende‘ Krankheiten wie z. B. Krebs
  • chronische Lungenerkrankungen
  • chronische Herzinsuffizienzen
  • chronische Magen-Darm-Erkrankungen

Den signifikanten Gewichtsverlust erleben viele Tumorpatienten bereits vor oder während der Chemo- oder Strahlentherapie. Häufig ist sowohl die allgemeine Appetitlosigkeit als auch verschiedentlich beobachteter veränderter Geschmackssinn Grund für mangelnde Nährstoffzufuhr. Durch die verminderte Energiezufuhr kommt es aufgrund des gesteigerten Energiebedarfs des Tumorstoffwechsels schnell zu einem Defizit, welches es zu verhindern gilt.

Zusätzlich problematisch an dem erzeugten Defizit ist die Tatsache, dass der Körper aufgrund mangelnder externer Energiezufuhr über Essen nicht nur Fett, sondern auch einen beträchtlichen Teil Muskelmasse abbaut. Dies wirkt sich negativ auf die Vitalität und auch auf die ‚Widerstandskraft‘ des Betroffenen aus.

Der Betroffene befindet sich in einem Teufelskreis aus zunehmender Abmagerung und Kräfteverfall einerseits und andererseits der Steigerung seiner Infektionsanfälligkeit durch sein geschwächtes Immunsystem.

Eine frühzeitige Intervention wird aus den oben genannten Gründen von allen Fachgesellschaften empfohlen.

Wie wird Mangelernährung bemessen?

Kriterien für Mangelernährung:

  • BMI < 18,5 kg/m2
  • Serumalbumin < 30 g/l (ohne hepatische/renale Dysfunktion)
  • Gewichtsverlust von mehr als 10-15 % innerhalb der letzten 6 Monate oder mehr als 5 % innerhalb der letzten 3 Monate:
Ausgangsgewicht: 5 % Verlust entsprechen: 10 % Verlust entsprechen:
60 kg
3 kg
6 kg
60-70 kg
3-3,5 kg
6-7 kg
70-80 kg
3,5-4 kg
7-8 kg
80 kg
4 kg
8 kg

Für wen ist Keto-Drink ungeeignet?

Keto-Drink ist ungeeignet für Menschen mit

  • schwerer Leberfunktionsstörung (AST/ALT>3,5xULN, AP>6xULN, Bilirubin ≥ 3mg/dl zu Therapiebeginn)
  • pankreoprivem Diabetes
  • Pyruvatcarboxylase-Mangel
  • Gluconeogenese-Defekten
  • Ketolyse oder Ketoneugenese-Defekten
  • Hyperinsulinismus
  • Fettsäureoxidationsstörungen

 

Verordnungsfähigkeit von medizinischer enteraler Ernährung – bilanzierte Diäten

Trink- und Sondennahrungen sind bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur normalen Ernährung „Mangelernährung“ (z. B. Tumorkachexie) verordnungsfähig gemäß gültiger Arzneimittelrichtlinie (Kap. I §§ 18-26). Dies bedeutet, die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen.

Die Kosten für medizinische Trinknahrung & Sondennahrung werden unter den oben genannten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zuzahlungsregelungen gelten wie für Medikamente. Privat Versicherte sollten bei ihrer jeweiligen privaten Krankenkasse anfragen.

Die wichtigsten Informationen für eine Verordnung des Keto-Drinks haben wir Ihnen übersichtlich zusammengestellt.

Die jeweils aktuelle Arzneimittelrichtlinie finden Sie auf den Seiten des G-BA: www.g-ba.de/informationen/richtlinien/3/

Medizinisch notwendige Fälle

In §21 werden die medizinisch notwendigen Fälle sowie geeignete Maßnahmen, die vor der Rezeptierung einer enteralen Ernährung geprüft werden müssen, definiert.

§ 21 Medizinisch notwendige Fälle (im Wortlaut der Arzneimittelrichtlinie)
(1) Enterale Ernährung ist bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung verordnungsfähig, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen. Enterale Ernährung und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation schließen einander nicht aus, sondern sind erforderlichenfalls miteinander zu kombinieren.

(2) Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat bei der Verordnung von enteraler Ernährung zu prüfen, ob insbesondere die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation geeignet sind, eine ausreichende normale Ernährung auch ohne Einsatz von enteraler Ernährung zu gewährleisten, und diese gegebenenfalls zu veranlassen:

  • Bei unzureichender Energiezufuhr ist eine kalorische Anreicherung der Nahrung mit Hilfe natürlicher Lebensmittel (z. B. Butter, Sahne, Vollmilch, Fruchtsäfte, Öle, Nahrungsmittel mit hoher Energie- und Nährstoffdichte) sowie ein erweitertes Nahrungsangebot mit kalorien- und nährstoffreichen Zwischenmahlzeiten zu veranlassen.
    Restriktive Diäten sind zu überprüfen.
  • Bei Schluckstörungen ist auf eine geeignete Lagerung der Patientin oder des Patienten sowie eine angemessene Konsistenz der Nahrung zu achten und die Verordnung von Heilmitteln (Anbahnung und Förderung des Schluckvorgangs als Teil der Stimm-, Sprech- und Sprachbehandlung [Logopädie] oder sensomotorisch-perzeptive Behandlung zur Verbesserung der Mund- und Essmotorik als Teil der Ergotherapie) zu prüfen.
  • Verordnete Medikamente sind unter dem Gesichtspunkt negativer Effekte auf den Appetit und den Ernährungszustand kritisch zu überprüfen.
  • Es sind geeignete pflegerische Maßnahmen zur Sicherung einer ausreichenden Trinkmenge zu veranlassen.
  • Kaustörungen sind durch Mundpflege, Mundhygiene, notwendige Zahnbehandlungen oder -sanierungen und – soweit erforderlich – funktionsfähige Zahnprothesen zu beheben.
  • Motorische Probleme beim Zerkleinern der Nahrung sind, soweit erforderlich, durch die Verordnung von ergotherapeutischem Esstraining und entsprechende Versorgung mit geeignetem Besteck zu beheben.
  • Bei Beeinträchtigungen der geistigen und psychischen Gesundheit stehen insbesondere die Zuwendung beim Essen mit Aufforderung zum Essen sowie geduldiges Anreichen der Nahrung im Mittelpunkt.
  • Soziale Maßnahmen können erste Priorität haben, hierzu gehört die Beratung der Angehörigen, das Organisieren von Besuchsdiensten, Unterstützung beim Einkauf und, soweit erforderlich, die Lieferung von vorbereiteten Produkten.

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